Datenschutzerklärung
Präambel
Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als "Daten" bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z. B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als "Onlineangebot").
Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 28. Juni 2024
Inhaltsübersicht
Präambel
Verantwortlicher
Übersicht der Verarbeitungen
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Sicherheitsmaßnahmen
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Internationale Datentransfers
Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung
Rechte der betroffenen Personen
Wahrnehmung von Aufgaben nach Satzung oder Geschäftsordnung
Geschäftliche Leistungen
Zahlungsverfahren
Bereitstellung des Onlineangebots und Webhosting
Einsatz von Cookies
Registrierung, Anmeldung und Nutzerkonto
Kontakt- und Anfrageverwaltung
Kommunikation via Messenger
Newsletter und elektronische Benachrichtigungen
Webanalyse, Monitoring und Optimierung
Präsenzen in sozialen Netzwerken (Social Media)
Plug-ins und eingebettete Funktionen sowie Inhalte
Verarbeitung von Daten im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen
Änderung und Aktualisierung
Begriffsdefinitionen
Verantwortlicher
Sweet Dreams - Social Club e.V.
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland
Vertretungsberechtigte Personen: Norman B.; Stefan D.; Oskar N.; Tim E.
E-Mail-Adresse: sweet.dreams.sc.ev@gmail.com
Telefon: +49 173 9849645
Impressum: https://www.leipzig-socialclub.de/impressum
Übersicht der Verarbeitungen
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Arten der verarbeiteten Daten
Bestandsdaten.
Beschäftigtendaten.
Zahlungsdaten.
Standortdaten.
Kontaktdaten.
Inhaltsdaten.
Vertragsdaten.
Nutzungsdaten.
Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.
Sozialdaten.
Bild- und/ oder Videoaufnahmen.
Protokolldaten.
Leistung- und Verhaltensdaten.
Mitgliederdaten.
Arbeitszeitdaten.
Gehaltsdaten.
Besondere Kategorien von Daten
Gesundheitsdaten.
Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen.
Gewerkschaftszugehörigkeit.
Kategorien betroffener Personen
Leistungsempfänger und Auftraggeber.
Beschäftigte.
Interessenten.
Kommunikationspartner.
Nutzer.
Mitglieder.
Geschäfts- und Vertragspartner.
Spender.
Dritte Personen.
Zwecke der Verarbeitung
Erbringung vertraglicher Leistungen und Erfüllung vertraglicher Pflichten.
Kommunikation.
Sicherheitsmaßnahmen.
Direktmarketing.
Reichweitenmessung.
Büro- und Organisationsverfahren.
Organisations- und Verwaltungsverfahren.
Feedback.
Profile mit nutzerbezogenen Informationen.
Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
Begründung und Durchführung von Beschäftigungsverhältnissen.
Informationstechnische Infrastruktur.
Spendensammlung/ Fundraising.
Öffentlichkeitsarbeit und Informationszwecke.
Öffentlichkeitsarbeit.
Geschäftsprozesse und betriebswirtschaftliche Verfahren.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) - Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO) - Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO) - Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO) - die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten notwendig, vorausgesetzt, dass die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten verlangen, nicht überwiegen.
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO) - Die Verarbeitung ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats oder aufgrund eines Vertrags mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich.
Vertrag über die Mitgliedschaft (Satzung) (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.
Nationale Datenschutzregelungen in Österreich: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Österreich. Hierzu gehört insbesondere das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG). Das Datenschutzgesetz enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Richtigstellung oder Löschung, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie zur automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach dem Schweizer Datenschutzgesetz: Wenn Sie sich in der Schweiz befinden, bearbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Bundesgesetzes über den Datenschutz (kurz „Schweizer DSG"). Anders als beispielsweise die DSGVO sieht das Schweizer DSG grundsätzlich nicht vor, dass eine Rechtsgrundlage für die Bearbeitung der Personendaten genannt werden muss und die Bearbeitung von Personendaten nach Treu und Glauben durchgeführt wird, rechtmäßig und verhältnismäßig ist (Art. 6 Abs. 1 und 2 des Schweizer DSG). Zudem werden Personendaten von uns nur zu einem bestimmten, für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft und nur so bearbeitet, wie es mit diesem Zweck vereinbar ist (Art. 6 Abs. 3 des Schweizer DSG).
Hinweis auf Geltung DSGVO und Schweizer DSG: Diese Datenschutzhinweise dienen sowohl der Informationserteilung nach dem Schweizer DSG als auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund bitten wir Sie zu beachten, dass aufgrund der breiteren räumlichen Anwendung und Verständlichkeit die Begriffe der DSGVO verwendet werden. Insbesondere statt der im Schweizer DSG verwendeten Begriffe „Bearbeitung" von „Personendaten", "überwiegendes Interesse" und "besonders schützenswerte Personendaten" werden die in der DSGVO verwendeten Begriffe „Verarbeitung" von „personenbezogenen Daten" sowie "berechtigtes Interesse" und "besondere Kategorien von Daten" verwendet. Die gesetzliche Bedeutung der Begriffe wird jedoch im Rahmen der Geltung des Schweizer DSG weiterhin nach dem Schweizer DSG bestimmt.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Sicherung von Online-Verbindungen durch TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie (HTTPS): Um die Daten der Nutzer, die über unsere Online-Dienste übertragen werden, vor unerlaubten Zugriffen zu schützen, setzen wir auf die TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie. Secure Sockets Layer (SSL) und Transport Layer Security (TLS) sind die Eckpfeiler der sicheren Datenübertragung im Internet. Diese Technologien verschlüsseln die Informationen, die zwischen der Website oder App und dem Browser des Nutzers (oder zwischen zwei Servern) übertragen werden, wodurch die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. TLS, als die weiterentwickelte und sicherere Version von SSL, gewährleistet, dass alle Datenübertragungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Wenn eine Website durch ein SSL-/TLS-Zertifikat gesichert ist, wird dies durch die Anzeige von HTTPS in der URL signalisiert. Dies dient als ein Indikator für die Nutzer, dass ihre Daten sicher und verschlüsselt übertragen werden.
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass diese an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt beziehungsweise ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z. B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister gehören oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Website eingebunden sind. In solchen Fällen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.
Internationale Datentransfers
Datenverarbeitung in Drittländern: Sofern wir Daten in einem Drittland (d. h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Sofern das Datenschutzniveau in dem Drittland mittels eines Angemessenheitsbeschlusses anerkannt wurde (Art. 45 DSGVO), dient dieser als Grundlage des Datentransfers. Im Übrigen erfolgen Datentransfers nur dann, wenn das Datenschutzniveau anderweitig gesichert ist, insbesondere durch Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO), ausdrückliche Einwilligung oder im Fall vertraglicher oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung (Art. 49 Abs. 1 DSGVO). Im Übrigen teilen wir Ihnen die Grundlagen der Drittlandübermittlung bei den einzelnen Anbietern aus dem Drittland mit, wobei die Angemessenheitsbeschlüsse als Grundlagen vorrangig gelten. Informationen zu Drittlandtransfers und vorliegenden Angemessenheitsbeschlüssen können dem Informationsangebot der EU-Kommission entnommen werden: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_en?prefLang=de.
EU-US Trans-Atlantic Data Privacy Framework: Im Rahmen des sogenannten „Data Privacy Framework" (DPF) hat die EU-Kommission das Datenschutzniveau ebenfalls für bestimmte Unternehmen aus den USA im Rahmen der Angemessenheitsbeschlusses vom 10.07.2023 als sicher anerkannt. Die Liste der zertifizierten Unternehmen als auch weitere Informationen zu dem DPF können Sie der Website des Handelsministeriums der USA unter https://www.dataprivacyframework.gov/ (in Englisch) entnehmen. Wir informieren Sie im Rahmen der Datenschutzhinweise, welche von uns eingesetzten Diensteanbieter unter dem Data Privacy Framework zertifiziert sind.
Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland: Gemäß dem Schweizer DSG geben wir personenbezogene Daten nur dann ins Ausland bekannt, wenn ein angemessener Schutz der betroffenen Personen gewährleistet ist (Art. 16 Schweizer DSG). Sofern der Bundesrat keinen angemessenen Schutz festgestellt hat (Liste: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/datenschutz/internationales/anerkennung-staaten.html), ergreifen wir alternative Sicherheitsmaßnahmen. Diese können internationale Verträge, spezifische Garantien, Datenschutzklauseln in Verträgen, von der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) genehmigte Standarddatenschutzklauseln oder von EDÖB oder einer zuständigen Datenschutzbehörde eines anderen Landes vorab anerkannte unternehmensinterne Datenschutzvorschriften umfassen.
Laut Art. 16 des Schweizer DSG können Ausnahmen für die Bekanntgabe von Daten ins Ausland zugelassen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, einschließlich Einwilligung der betroffenen Person, Vertragsabwicklung, öffentliches Interesse, Schutz von Leben oder körperlicher Unversehrtheit, öffentlich gemachte Daten oder Daten aus einem gesetzlich vorgesehenen Register. Diese Bekanntgaben erfolgen stets im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.
Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung
Wir löschen personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die zugrundeliegenden Einwilligungen widerrufen werden oder keine weiteren rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn gesetzliche Pflichten oder besondere Interessen eine längere Aufbewahrung oder Archivierung der Daten erfordern.
Insbesondere müssen Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung notwendig ist zur Rechtsverfolgung oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen, entsprechend archiviert werden.
Unsere Datenschutzhinweise enthalten zusätzliche Informationen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten, die speziell für bestimmte Verarbeitungsprozesse gelten.
Bei mehreren Angaben zur Aufbewahrungsdauer oder Löschungsfristen eines Datums, ist stets die längste Frist maßgeblich.
Beginnt eine Frist nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Datum und beträgt sie mindestens ein Jahr, so startet sie automatisch am Ende des Kalenderjahres, in dem das fristauslösende Ereignis eingetreten ist. Im Fall laufender Vertragsverhältnisse, in deren Rahmen Daten gespeichert werden, ist das fristauslösende Ereignis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder sonstige Beendigung des Rechtsverhältnisses.
Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anderer Gründe aufbewahrt werden, verarbeiten wir ausschließlich zu den Gründen, die ihre Aufbewahrung rechtfertigen.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Aufbewahrung und Löschung von Daten: Die folgenden allgemeinen Fristen gelten für die Aufbewahrung und Archivierung nach deutschem Recht:
10 Jahre - Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege und Rechnungen (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG, § 257 Abs. 1 Nr. 1 u. 4, Abs. 4 HGB).
6 Jahre - Übrige Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, z. B. Stundenlohnzettel, Betriebsabrechnungsbögen, Kalkulationsunterlagen, Preisauszeichnungen, aber auch Lohnabrechnungsunterlagen, soweit sie nicht bereits Buchungsbelege sind und Kassenstreifen (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, Abs. 4 HGB).
3 Jahre - Daten, die erforderlich sind, um potenzielle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche oder ähnliche vertragliche Ansprüche und Rechte zu berücksichtigen sowie damit verbundene Anfragen zu bearbeiten, basierend auf früheren Geschäftserfahrungen und üblichen Branchenpraktiken, werden für die Dauer der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gespeichert (§§ 195, 199 BGB).
Aufbewahrung und Löschung von Daten: Die folgenden allgemeinen Fristen gelten gemäß österreichischem Recht für die Aufbewahrung und Archivierung:
10 Jahre - Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, Buchungsbelege und Rechnungen sowie alle erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (Bundesabgabenordnung (BAO §132), Unternehmensgesetzbuch (UGB §§190-212)).
6 Jahre - Sonstige Geschäftsunterlagen: Erhaltene Handels- oder Geschäftsbriefe, Kopien der versendeten Handels- oder Geschäftsbriefe und andere Unterlagen, sofern sie für die Steuer relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Stundenlohnscheine, Betriebsabrechnungsbögen, Kalkulationsunterlagen, Preisauszeichnungen und Lohnabrechnungsunterlagen, sofern sie nicht bereits Buchungsbelege und Kassenstreifen sind (Bundesabgabenordnung (BAO §132), Unternehmensgesetzbuch (UGB §§190-212)).
3 Jahre - Daten, die erforderlich sind, um potenzielle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche oder ähnliche vertragliche Ansprüche und Rechte zu berücksichtigen sowie damit verbundene Anfragen zu bearbeiten, basierend auf früheren Geschäftserfahrungen und üblichen Branchenpraktiken, werden für die Dauer der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gespeichert (§§ 1478, 1480 ABGB).
Aufbewahrung und Löschung von Daten: Die folgenden allgemeinen Fristen gelten für die Aufbewahrung und Archivierung nach dem Schweizer Recht:
10 Jahre - Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, Buchungsbelege und Rechnungen sowie alle erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (Art. 958f des Schweizerischen Obligationenrechts (OR)).
10 Jahre - Daten, die zur Berücksichtigung potenzieller Schadenersatzansprüche oder ähnlicher vertraglicher Ansprüche und Rechte notwendig sind, sowie für die Bearbeitung damit verbundener Anfragen, basierend auf früheren Geschäftserfahrungen und den üblichen Branchenpraktiken, werden für den Zeitraum der gesetzlichen Verjährungsfrist von zehn Jahren gespeichert, es sei denn, eine kürzere Frist von fünf Jahren ist maßgeblich, die in bestimmten Fällen einschlägig ist (Art. 127, 130 OR). Mit Ablauf von fünf Jahren verjähren die Forderungen für Miet-, Pacht- und Kapitalzinse sowie andere periodische Leistungen, aus Lieferung von Lebensmitteln, für Beköstigung und für Wirtsschulden, sowie aus Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren, ärztlicher Besorgung, Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren und aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern (Art. 128 OR).
Rechte der betroffenen Personen
Rechte der betroffenen Personen aus der DSGVO: Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt.
Rechte der betroffenen Personen nach dem Schweizer DSG:
Ihnen stehen als betroffene Person nach Maßgabe der Vorgaben des Schweizer DSG die folgenden Rechte zu:
Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende Personendaten verarbeitet werden, und auf Erhalt derjenigen Informationen, die erforderlich sind, damit Sie Ihre Rechte nach diesem Gesetz geltend machen können und eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet ist.
Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung: Sie haben das Recht, die Herausgabe Ihrer Personendaten, die Sie uns bekanntgegeben haben, in einem gängigen elektronischen Format zu verlangen.
Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Personendaten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch, Löschung und Vernichtung: Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen, sowie zu verlangen, dass die Sie betreffenden Personendaten gelöscht oder vernichtet werden.
Wahrnehmung von Aufgaben nach Satzung oder Geschäftsordnung
Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Geschäftspartner oder sonstiger Personen (Zusammenfassend "Betroffene"), wenn wir mit ihnen in einem Mitgliedschafts- oder sonstigem geschäftlichen Verhältnis stehen und unsere Aufgaben wahrnehmen sowie Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten Betroffener auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z. B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Mitgliedschafts- oder Vertragsverhältnis, aus dem sich auch die Erforderlichkeit etwaiger Datenangaben ergeben (im Übrigen weisen wir auf erforderliche Daten hin).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Wir bewahren die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an deren Regelung relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird regelmäßig überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z. B. der vollständige Name, Wohnadresse, Kontaktinformationen, Kundennummer, etc.); Kontaktdaten (z. B. Post- und E-Mail-Adressen oder Telefonnummern); Vertragsdaten (z. B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie); Mitgliederdaten (z.B. persönliche Daten wie Name, Alter, Geschlecht, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Mitgliedsnummer, Informationen über Mitgliedsbeiträge, Teilnahme an Veranstaltungen, etc.); Zahlungsdaten (z. B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie). Inhaltsdaten (z. B. textliche oder bildliche Nachrichten und Beiträge sowie die sie betreffenden Informationen, wie z. B. Angaben zur Autorenschaft oder Zeitpunkt der Erstellung).
Betroffene Personen: Mitglieder; Interessenten; Kommunikationspartner; Spender. Dritte Personen.
Zwecke der Verarbeitung: Kommunikation; Organisations- und Verwaltungsverfahren; Öffentlichkeitsarbeit und Informationszwecke; Geschäftsprozesse und betriebswirtschaftliche Verfahren. Spendensammlung/ Fundraising.
Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt "Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung".
Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Vertrag über die Mitgliedschaft (Satzung) (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO). Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO).
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Mitgliederverwaltung: Verfahren, die im Rahmen der Mitgliederverwaltung erforderlich sind, umfassen die Akquise und Aufnahme neuer Mitglieder, die Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Mitgliederbindung sowie die Sicherstellung einer effektiven Kommunikation mit den Mitgliedern. Diese Prozesse beinhalten die sorgfältige Erfassung und Pflege von Mitgliederdaten, die regelmäßige Aktualisierung von Mitgliedsinformationen und die Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen einschließlich der Rechnungsstellung und Abrechnung; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Vertrag über die Mitgliedschaft (Satzung) (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Beitragsverwaltung: Zu den für die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge erforderlichen Verarbeitungstätigkeiten gehören die Erfassung der Mitgliedsbeitragsdaten nach dem Beitritt eines Mitglieds, die Nachverfolgung von Mitgliedsbeitragszahlungen und die systematische Aktualisierung des Zahlungsstatus, die Durchführung von Zahlungstransaktionen, das Bearbeiten von Mahnungen bei überfälligen Zahlungen, die Kontenabstimmung im Kontext von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie das Führen entsprechender Bücher und Aufzeichnungen; Rechtsgrundlagen: Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Vertrag über die Mitgliedschaft (Satzung) (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Veranstaltungen und Organisationsbetrieb: Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen sowie den allgemeinen Betrieb der satzungsmäßigen Aktivitäten. Die Planung beinhaltet die Erfassung und Verarbeitung von Teilnehmerdaten, Koordination der logistischen Anforderungen und Festlegung der Veranstaltungsagenda. Die Durchführung umfasst das Management der Teilnehmerregistrierung, die Aktualisierung der Teilnehmerinformationen während der Veranstaltung und die Erfassung der Anwesenheit und Teilnehmeraktivitäten. Die Nachbereitung beinhaltet die Analyse der Teilnehmerdaten zur Bewertung des Veranstaltungserfolgs, die Erstellung von Berichten und die Archivierung relevanter Informationen zur Veranstaltung. Zum allgemeinen Organisationsbetrieb gehören die Verwaltung von Mitgliederdaten, die Kommunikation mit Mitgliedern und Interessenten sowie die Organisation interner Meetings und Sitzungen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Vertrag über die Mitgliedschaft (Satzung) (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Öffentlichkeitsarbeit: Verfahren umfassen die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien, die Pflege von Kontaktdaten für Presse und Medienbeziehungen sowie die Organisation und Durchführung von Pressekonferenzen und öffentlichen Veranstaltungen. Die Erstellung von Informationsmaterialien beinhaltet das Sammeln und Aufbereiten von Informationen für Pressemitteilungen, Newsletter, Berichte und andere Publikationen. Die Verbreitung erfolgt über digitale und traditionelle Kanäle, einschließlich E-Mail-Verteiler, Websites und soziale Medien. Die Pflege von Kontaktdaten umfasst die Erfassung und Aktualisierung von Daten der Medienkontakte und anderer relevanter Interessengruppen. Die Organisation von Pressekonferenzen und Veranstaltungen beinhaltet die Planung und Durchführung dieser Ereignisse, das Einladungsmanagement und die Koordination der Veranstaltungslogistik. Die Interaktion mit Medien und Interessengruppen erfolgt durch direkte Kommunikation mit Journalisten, Bloggern und anderen Meinungsführern, das Beantworten von Anfragen und die Bereitstellung von Informationen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Vertrag über die Mitgliedschaft (Satzung) (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Spendensammlung und Fundraising: Verfahren umfassen die Planung und Durchführung von Kampagnen zur Spendensammlung, die Verwaltung von Spenderdaten und die Kommunikation mit Spendern und potenziellen Förderern. Die Planung von Kampagnen beinhaltet das Entwickeln von Strategien, das Festlegen von Zielen und die Auswahl der Kanäle für die Spendensammlung. Die Durchführung von Kampagnen erfolgt durch die Initiierung und Umsetzung spezifischer Fundraising-Aktionen, das Sammeln von Spenden über Online-Plattformen, Veranstaltungen und Direktansprache. Die Verwaltung von Spenderdaten umfasst die Erfassung, Aktualisierung und Analyse von Daten zur Optimierung zukünftiger Kampagnen. Die Kommunikation mit Spendern und potenziellen Förderern erfolgt über personalisierte Ansprachen, Dankesschreiben und regelmäßige Updates zu Projekterfolgen und Verwendung der Mittel; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Vertrag über die Mitgliedschaft (Satzung) (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Geschäftliche Leistungen
Wir verarbeiten Daten unserer Vertrags- und Geschäftspartner, z. B. Kunden und Interessenten (zusammenfassend als „Vertragspartner" bezeichnet), im Rahmen von vertraglichen und vergleichbaren Rechtsverhältnissen sowie damit verbundenen Maßnahmen und im Hinblick auf die Kommunikation mit den Vertragspartnern (oder vorvertraglich), etwa zur Beantwortung von Anfragen.
Wir verwenden diese Daten, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, etwaige Aktualisierungspflichten und Abhilfe bei Gewährleistungs- und sonstigen Leistungsstörungen. Darüber hinaus verwenden wir die Daten zur Wahrung unserer Rechte und zum Zwecke der mit diesen Pflichten verbundenen Verwaltungsaufgaben sowie der Unternehmensorganisation. Zudem verarbeiten wir die Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen sowohl an einer ordnungsgemäßen und betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung als auch an Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Vertragspartner und unseres Geschäftsbetriebs vor Missbrauch, Gefährdung ihrer Daten, Geheimnisse, Informationen und Rechte (z. B. zur Beteiligung von Telekommunikations-, Transport- und sonstigen Hilfsdiensten sowie Subunternehmern, Banken, Steuer- und Rechtsberatern, Zahlungsdienstleistern oder Finanzbehörden). Im Rahmen des geltenden Rechts geben wir die Daten von Vertragspartnern nur insoweit an Dritte weiter, als dies für die vorgenannten Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Über weitere Formen der Verarbeitung, etwa zu Marketingzwecken, werden die Vertragspartner im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.
Welche Daten für die vorgenannten Zwecke erforderlich sind, teilen wir den Vertragspartnern vor oder im Rahmen der Datenerhebung, z. B. in Onlineformularen, durch besondere Kennzeichnung (z. B. Farben) bzw. Symbole (z. B. Sternchen o. Ä.), oder persönlich mit.
Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, d. h. grundsätzlich nach vier Jahren, es sei denn, dass die Daten in einem Kundenkonto gespeichert werden, z. B., solange sie aus gesetzlichen Gründen der Archivierung aufbewahrt werden müssen (etwa für Steuerzwecke im Regelfall zehn Jahre). Daten, die uns im Rahmen eines Auftrags durch den Vertragspartner offengelegt wurden, löschen wir entsprechend den Vorgaben und grundsätzlich nach Ende des Auftrags.
Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z. B. der vollständige Name, Wohnadresse, Kontaktinformationen, Kundennummer, etc.); Zahlungsdaten (z. B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie); Kontaktdaten (z. B. Post- und E-Mail-Adressen oder Telefonnummern); Vertragsdaten (z. B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie); Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe und Verweildauer, Klickpfade, Nutzungsintensität und -frequenz, verwendete Gerätetypen und Betriebssysteme, Interaktionen mit Inhalten und Funktionen). Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen).
Betroffene Personen: Leistungsempfänger und Auftraggeber; Interessenten. Geschäfts- und Vertragspartner.
Zwecke der Verarbeitung: Erbringung vertraglicher Leistungen und Erfüllung vertraglicher Pflichten; Sicherheitsmaßnahmen; Kommunikation; Büro- und Organisationsverfahren; Organisations- und Verwaltungsverfahren. Geschäftsprozesse und betriebswirtschaftliche Verfahren.
Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt "Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung".
Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO); Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO). Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Onlineshop, Bestellformulare, E-Commerce und Auslieferung: Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden, um ihnen die Auswahl, den Erwerb, bzw. die Bestellung der gewählten Produkte, Waren sowie verbundener Leistungen, als auch deren Bezahlung und Zustellung, bzw. Ausführung zu ermöglichen. Sofern für die Ausführung einer Bestellung erforderlich, setzen wir Dienstleister, insbesondere Post-, Speditions- und Versandunternehmen ein, um die Lieferung, bzw. Ausführung gegenüber unseren Kunden durchzuführen. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge nehmen wir die Dienste von Banken und Zahlungsdienstleistern in Anspruch. Die erforderlichen Angaben sind als solche im Rahmen des Bestell- bzw. vergleichbaren Erwerbsvorgangs gekennzeichnet und umfassen die zur Auslieferung, bzw. Zurverfügungstellung und Abrechnung benötigten Angaben sowie Kontaktinformationen, um etwaige Rücksprache halten zu können; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Agenturdienstleistungen: Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen, zu denen z. B. konzeptionelle und strategische Beratung, Kampagnenplanung, Software- und Designentwicklung/-beratung oder -pflege, Umsetzung von Kampagnen und Prozessen, Handling, Serveradministration, Datenanalyse/ Beratungsleistungen und Schulungsleistungen gehören können; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO).
Zahlungsverfahren
Im Rahmen von Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder sonst auf Grundlage unserer berechtigten Interessen bieten wir den betroffenen Personen effiziente und sichere Zahlungsmöglichkeiten an und setzen hierzu neben Banken und Kreditinstituten weitere Dienstleister ein (zusammenfassend "Zahlungsdienstleister").
Zu den durch die Zahlungsdienstleister verarbeiteten Daten gehören Bestandsdaten, wie z. B. der Name und die Adresse, Bankdaten, wie z. B. Kontonummern oder Kreditkartennummern, Passwörter, TANs und Prüfsummen sowie die Vertrags-, Summen- und empfängerbezogenen Angaben. Die Angaben sind erforderlich, um die Transaktionen durchzuführen. Die eingegebenen Daten werden jedoch nur durch die Zahlungsdienstleister verarbeitet und bei diesen gespeichert. D. h., wir erhalten keine konto- oder kreditkartenbezogenen Informationen, sondern lediglich Informationen mit Bestätigung oder Negativbeauskunftung der Zahlung. Unter Umständen werden die Daten seitens der Zahlungsdienstleister an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung. Hierzu verweisen wir auf die AGB und die Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister.
Entgeltabrechnung und Lohnbuchhaltung: Verfahren, die bei der Berechnung, Auszahlung und Dokumentation von Löhnen, Gehältern und sonstigen Bezügen von Mitarbeitern erforderlich sind (z. B. Erfassung von Arbeitszeiten, Berechnung von Abzügen und Zuschlägen, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Erstellung von Lohn- und ; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO).
Löschung von Beschäftigtendaten: Beschäftigtendaten werden nach deutschem Recht gelöscht, wenn Sie für den Zweck für den sie erhoben wurden nicht erforderlich sind, es sei denn sie müssen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder aufgrund der Interessen des Arbeitgebers aufbewahrt oder archiviert bleiben. Hierbei sind die folgenden Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten beachtet:
Allgemeine Personalunterlagen - Allgemeine Personalunterlagen (wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen) werden bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt (§ 195 BGB).
Steuerrelevante Dokumente - Steuerrelevante Dokumente in der Personalakte werden sechs Jahre lang aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
Informationen über Arbeitsentgelte und Arbeitsstunden - Informationen über Arbeitsentgelte und Arbeitsstunden für (Unfall-)Versicherte mit Lohnnachweis werden fünf Jahre aufbewahrt (§ 165 I 1, IV 2 SGB VII).
Gehaltslisten einschließlich Listen für Sonderzahlungen - Gehaltslisten einschließlich Listen für Sonderzahlungen, sofern ein Buchungsbeleg vorhanden ist, werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
Lohnlisten für Zwischen-, End- und Sonderzahlungen - Lohnlisten für Zwischen-, End- und Sonderzahlungen werden sechs Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
Unterlagen zur Angestelltenversicherung - Unterlagen zur Angestelltenversicherung, sofern Buchungsbelege vorhanden sind, werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern - Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 165 SGB VII).
Lohnkonten - Lohnkonten werden sechs Jahre aufbewahrt (§ 41 I 9 EStG).
Bewerberdaten - Werden bis maximal sechs Monate ab Zugang der Ablehnung aufbewahrt.
Arbeitszeitaufzeichnungen (bei mehr als 8 Stunden werktags) - Werden zwei Jahre aufbewahrt (§ 16 II Arbeitszeitgesetz (ArbZG)).
Bewerbungsunterlagen (nach Online-Stellenanzeige) - Werden drei bis maximal sechs Monate nach Zugang der Ablehnung aufbewahrt (§ 26
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) n.F., § 15 IV Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)).
Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) - Werden bis zu fünf Jahre aufbewahrt (§ 6 I Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)).
Dokumente zu betrieblicher Altersvorsorge - Werden 30 Jahre aufbewahrt (§ 18a Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)).
Krankheitsdaten von Arbeitnehmern - Werden zwölf Monate nach Beginn der Erkrankung aufbewahrt, wenn die Fehlzeiten in einem Jahr sechs Wochen nicht übersteigen.
Unterlagen zum Mutterschutz - Werden zwei Jahre aufbewahrt (§ 27 Abs. 5 MuSchG).
Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).
Löschung von Beschäftigtendaten: Beschäftigtendaten werden nach österreichischem Recht gelöscht, wenn Sie für den Zweck für den sie erhoben wurden nicht erforderlich sind, es sei denn sie müssen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder aufgrund der Interessen des Arbeitgebers aufbewahrt oder archiviert bleiben. Hierbei sind die folgenden Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten beachtet:
Daten betreffend Lohnsteuer- und Abgabenpflicht nach § 132 Abs 1 BAO - 7 Jahre. Fristbeginn - Ab Ende des jeweils für die Daten relevanten Kalenderjahres.
Verjährung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 68 ASVG (Feststellungsverjährung) - 3 bzw. 5 Jahre. Fristbeginn - Grundsätzlich mit dem Tag der Fälligkeit der Beiträge, bei unterlassener Meldung ab dem Tag der Meldung.
Aufbewahrungsfristen in der Sozialversicherung - 7 Jahre nach UGB.
Anspruch auf Urlaub nach § 4 Abs 5 UrlG - 2 Jahre ab Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist. Fristbeginn - 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist.
Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nach § 1486 Z 5 ABGB - 3 Jahre. Fristbeginn - Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Endabrechnungsansprüche, als dem letzten Arbeitstag.
Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle nach § 16 ASchG - mindestens 5 Jahre. Fristbeginn - Ab dem Tag des Arbeitsunfalles.
Aufzeichnung über Überlassung von Arbeitskräften nach § 13 Abs 3 AÜG - 5 Jahre. Fristbeginn - Der Tag, an dem der letzte Entgeltanspruch der überlassenen Arbeitskraft fällig wird.
Jugendlichenverzeichnis nach § 26 Abs 2 KJBG - 2 Jahre. Fristbeginn - bei Neuanlage des Verzeichnisses zwei Jahre nach der letzten Eintragung.
Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 15 Abs 1a und 29 Abs 1a GlBG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 3 BEinstG - 6 Monate. Fristbeginn - Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Beendigung.
Ersatzansprüche des Arbeitgebers bzw. des Arbeitnehmers aus einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 34 AngG bzw. § 1162d ABGB - 6 Monate. Fristbeginn - Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Ansprüche, in der Regel ab dem Tag des Zugangs der Auflösungserklärung.
Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses nach § 1478 ABGB - 30 Jahre. Fristbeginn - Bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Bewerbung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG - 6 Monate. Fristbeginn - ab dem Tag, an dem die Ablehnung zugegangen ist bzw. 7 Monate ab Bewerbungseingang.
Ansprüche auf Ersatz von allfälligen Vorstellungskosten nach § 1486 Z 5 ABGB - 3 Jahre. Fristbeginn - Der Tag, an dem die Kosten angefallen sind.
Haftung für Abfertigungsansprüche und Betriebspensionen nach Betriebsübergang nach § 6 Abs 2 AVRAG - 5 Jahre. Fristbeginn - Zeitpunkt des Betriebsüberganges.
Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Beförderung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG - 6 Monate. Fristbeginn - ab dem Tag, an dem die Ablehnung der Beförderung zugegangen ist.
Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Schlechterstellung beim Entgelt, freiwilligen Sozialleistungen, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstigen Arbeitsbedingungen nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 5 BEinstG - 3 Jahre. Fristbeginn - Der Zeitpunkt, in dem das Recht zuerst hätte ausgeübt werden können und die objektive Möglichkeit zu klagen gegeben ist.
Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Belästigung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 4 BEinstG - 1 Jahr. Fristbeginn - Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Diskriminierung.
Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Bewerbung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG - 6 Monate. Fristbeginn - ab dem Tag, an dem die Ablehnung zugegangen ist bzw. 7 Monate ab Bewerbungseingang.
Ansprüche auf Ersatz wegen sexueller Belästigung nach § 15 Abs 1 GlbG - 3 Jahre. Fristbeginn - Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Diskriminierung.
Ansprüche auf Ersatz von allfälligen Vorstellungskosten nach § 1486 Z 5 ABGB - 3 Jahre. Fristbeginn - Der Tag, an dem die Kosten angefallen sind.
Ansprüche des Arbeitnehmers auf Entgelt oder auf Auslagenersatz sowie des Arbeitgebers wegen darauf gewährter Vorschüsse nach § 1486 Z 5 ABGB - 3 Jahre. Fristbeginn - ab Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche.
Verfolgungsverjährung wegen Unterentlohnung nach § 31 Abs 1 VStG iVm § 29 Abs 4 LSD-BG - 3 Jahre. Fristbeginn - ab Fälligkeit des Entgelts.
Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus der Dienstnehmerhaftpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nach § 6 DHG - 6 Monate. Fristbeginn - ab dem Tag, an dem sie geltend gemacht werden können.
Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus der Dienstnehmerhaftpflicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers nach § 1489 ABGB - 3 Jahre bzw. 30 Jahre. Fristbeginn - Bei kurzer Frist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, bei langer Frist ab Schadenseintritt.
Löschung von Beschäftigtendaten: Beschäftigtendaten in der Schweiz werden gelöscht, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, sie müssen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder aufgrund der Interessen des Arbeitgebers aufbewahrt oder archiviert bleiben. Hierbei sind die folgenden Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten beachtet:
10 Jahre - Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Geschäftsberichte, Eröffnungsbilanzen, Buchhaltungsbelege und Rechnungen sowie alle erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen organisatorischen Dokumente (Art. 958f des Schweizerischen Obligationenrechts (OR)).
10 Jahre - Daten, die für die Berücksichtigung potenzieller Schadensersatzansprüche oder ähnlicher vertraglicher Ansprüche und Rechte erforderlich sind, sowie für die Bearbeitung damit verbundener Anfragen, basierend auf vergangenen Geschäftserfahrungen und üblichen Branchenpraktiken, werden für die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren gespeichert, es sei denn, eine kürzere Frist von fünf Jahren ist anwendbar, was in bestimmten Fällen relevant ist (Art. 127, 130 OR). Ansprüche verjähren nach fünf Jahren für Mieten, Pacht- und Kapitalzinszahlungen sowie andere periodische Leistungen, für die Lieferung von Lebensmitteln, für Gastronomie- und Gastwirtschulden sowie aus Handwerksleistungen, Einzelhandelsverkauf von Waren, medizinischer Versorgung, beruflicher Arbeit von Rechtsanwälten, juristischen Agenten, Anwälten und Notaren und aus dem Arbeitsverhältnis von Angestellten (Art. 128 OR).
Personalaktenführung: Verfahren, die bei der Organisation, Aktualisierung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten und -unterlagen erforderlich sind (z. B. Erfassung von Personalstammdaten, Aufbewahrung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen und Bescheinigungen, Aktualisierung von Daten bei Änderungen, Zusammenstellung von Unterlagen ; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).
Personalentwicklung, Leistungsbewertung und Mitarbeitergespräche: Verfahren, die im Bereich der Förderung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern sowie bei der Beurteilung ihrer Leistung und im Rahmen von Mitarbeitergesprächen erforderlich sind (z. B. Bedarfsanalyse für Weiterbildung, Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Erstellung von Leistungsbewertungen, Durchführung - ; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in Bezug auf Gesundheitswesen, Beruf und soziale Sicherheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO).
Pflicht zur Bereitstellung von Daten: Der Verantwortliche weist die Beschäftigten darauf hin, dass die Angabe ihrer Daten erforderlich ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Daten für die Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind oder deren Erhebung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Angabe von Daten kann auch dann erforderlich sein, wenn Beschäftigte Ansprüche geltend machen oder Ansprüche den Beschäftigten zustehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen oder Erfüllung von Leistungen ist ; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
Publikation und Bekanntgabe von Daten der Beschäftigten: Die Daten der Beschäftigten werden nur dann publiziert oder an Dritte bekanntgegeben, wenn dies zum einen zur Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben entsprechend dem Arbeitsvertrag erforderlich ist. Dies gilt beispielsweise, wenn Beschäftigte nach Absprache oder vereinbarter Aufgabenbeschreibung als Ansprechpersonen in Korrespondenzen, auf der Website oder in öffentlichen Registern genannt werden oder das Aufgabenfeld repräsentative Funktionen enthält. Ebenso kann dies der Fall sein, wenn im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung eine Darstellung oder Kommunikation mit der Öffentlichkeit erfolgt, wie zum Beispiel Bildaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Ansonsten erfolgt eine Veröffentlichung der Daten der Mitarbeiter ; Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO), Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).
Änderung und Aktualisierung
Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z. B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.
Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.
Begriffsdefinitionen
In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Soweit die Begrifflichkeiten gesetzlich definiert sind, gelten deren gesetzliche Definitionen. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen.
Beschäftigte: Als Beschäftigte werden Personen bezeichnet, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sei es als Mitarbeiter, Angestellte oder in ähnlichen Positionen. Ein Beschäftigungsverhältnis ist eine rechtliche Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag oder eine Vereinbarung festgelegt wird. Es beinhaltet die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu zahlen, während der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Das Beschäftigungsverhältnis umfasst verschiedene Phasen, darunter die Begründung, in der der Arbeitsvertrag geschlossen wird, die Durchführung, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitstätigkeit ausübt, und die Beendigung, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder anderweitig. Beschäftigtendaten sind alle Informationen, die sich auf diese Personen beziehen und im Kontext ihrer Beschäftigung stehen. Dies umfasst Aspekte wie persönliche Identifikationsdaten, Identifikationsnummern, Gehalts- und Bankdaten, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Gesundheitsdaten und Leistungsbeurteilungen.
Bestandsdaten: Bestandsdaten umfassen wesentliche Informationen, die für die Identifikation und Verwaltung von Vertragspartnern, Benutzerkonten, Profilen und ähnlichen Zuordnungen notwendig sind. Diese Daten können u.a. persönliche und demografische Angaben wie Namen, Kontaktinformationen (Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen), Geburtsdaten und spezifische Identifikatoren (Benutzer-IDs) beinhalten. Bestandsdaten bilden die Grundlage für jegliche formelle Interaktion zwischen Personen und Diensten, Einrichtungen oder Systemen, indem sie eine eindeutige Zuordnung und Kommunikation ermöglichen.
Inhaltsdaten: Inhaltsdaten umfassen Informationen, die im Zuge der Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Inhalten aller Art generiert werden. Diese Kategorie von Daten kann Texte, Bilder, Videos, Audiodateien und andere multimediale Inhalte einschließen, die auf verschiedenen Plattformen und Medien veröffentlicht werden. Inhaltsdaten sind nicht nur auf den eigentlichen Inhalt beschränkt, sondern beinhalten auch Metadaten, die Informationen über den Inhalt selbst liefern, wie Tags, Beschreibungen, Autoreninformationen und Veröffentlichungsdaten
Kontaktdaten: Kontaktdaten sind essentielle Informationen, die die Kommunikation mit Personen oder Organisationen ermöglichen. Sie umfassen u.a. Telefonnummern, postalische Adressen und E-Mail-Adressen, sowie Kommunikationsmittel wie soziale Medien-Handles und Instant-Messaging-Identifikatoren.
Leistung- und Verhaltensdaten: Leistungs- und Verhaltensdaten beziehen sich auf Informationen, die damit zusammenhängen, wie Personen Aufgaben erfüllen oder sich in einem bestimmten Kontext verhalten, wie beispielsweise in einem Bildungs-, Arbeits- oder sozialen Umfeld. Diese Daten können Kennzahlen wie Produktivität, Effizienz, Arbeitsqualität, Anwesenheit und Einhaltung von Richtlinien oder Verfahren umfassen. Verhaltensdaten könnten Interaktionen mit Kollegen, Kommunikationsstile, Entscheidungsprozesse und Reaktionen auf verschiedene Situationen umfassen. Diese Arten von Daten werden oft für Leistungsbewertungen, Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Entscheidungsfindungen innerhalb von Organisationen verwendet.
Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten: Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten sind Kategorien, die Informationen über die Art und Weise enthalten, wie Daten verarbeitet, übermittelt und verwaltet werden. Meta-Daten, auch bekannt als Daten über Daten, umfassen Informationen, die den Kontext, die Herkunft und die Struktur anderer Daten beschreiben. Sie können Angaben zur Dateigröße, dem Erstellungsdatum, dem Autor eines Dokuments und den Änderungshistorien beinhalten. Kommunikationsdaten erfassen den Austausch von Informationen zwischen Nutzern über verschiedene Kanäle, wie E-Mail-Verkehr, Anrufprotokolle, Nachrichten in sozialen Netzwerken und Chat-Verläufe, inklusive der beteiligten Personen, Zeitstempel und Übertragungswege. Verfahrensdaten beschreiben die Prozesse und Abläufe innerhalb von Systemen oder Organisationen, einschließlich Workflow-Dokumentationen, Protokolle von Transaktionen und Aktivitäten, sowie Audit-Logs, die zur Nachverfolgung und Überprüfung von Vorgängen verwendet werden.
Mitgliederdaten: Mitgliederdaten umfassen Informationen, die sich auf die Individuen beziehen, die Teil einer Organisation, eines Vereins, eines Online-Dienstes oder einer sonstigen Gruppe sind. Diese Daten dienen dazu, Mitgliedschaften zu verwalten, Kommunikation zu ermöglichen und Dienstleistungen oder Vorteile zu erbringen, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind. Mitgliederdaten können persönliche Identifikationsinformationen, Kontaktinformationen, Informationen zu Mitgliedschaftsstatus und -dauer, Beitragszahlungen, Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten sowie Präferenzen und Interessen umfassen. Sie können auch Daten über die Nutzung von Angeboten der Organisation einschließen. Die Erfassung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und dient sowohl der administrativen Abwicklung als auch der Förderung des Engagements und der Zufriedenheit der Mitglieder.
Nutzungsdaten: Nutzungsdaten beziehen sich auf Informationen, die erfassen, wie Nutzer mit digitalen Produkten, Dienstleistungen oder Plattformen interagieren. Diese Daten umfassen eine breite Palette von Informationen, die aufzeigen, wie Nutzer Anwendungen nutzen, welche Funktionen sie bevorzugen, wie lange sie auf bestimmten Seiten verweilen und über welche Pfade sie durch eine Anwendung navigieren. Nutzungsdaten können auch die Häufigkeit der Nutzung, Zeitstempel von Aktivitäten, IP-Adressen, Geräteinformationen und Standortdaten einschließen. Sie sind besonders wertvoll für die Analyse des Nutzerverhaltens, die Optimierung von Benutzererfahrungen, das Personalisieren von Inhalten und das Verbessern von Produkten oder Dienstleistungen. Darüber hinaus spielen Nutzungsdaten eine entscheidende Rolle beim Erkennen von Trends, Vorlieben und möglichen Problembereichen innerhalb digitaler Angebote
Personenbezogene Daten: "Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z. B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Profile mit nutzerbezogenen Informationen: Die Verarbeitung von "Profilen mit nutzerbezogenen Informationen", bzw. kurz "Profilen" umfasst jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen (je nach Art der Profilbildung können dazu unterschiedliche Informationen betreffend die Demographie, Verhalten und Interessen, wie z. B. die Interaktion mit Webseiten und deren Inhalten, etc.) zu analysieren, zu bewerten oder, um sie vorherzusagen (z. B. die Interessen an bestimmten Inhalten oder Produkten, das Klickverhalten auf einer Webseite oder den Aufenthaltsort). Zu Zwecken des Profilings werden häufig Cookies und Web-Beacons eingesetzt.
Protokolldaten: Protokolldaten sind Informationen über Ereignisse oder Aktivitäten, die in einem System oder Netzwerk protokolliert wurden. Diese Daten enthalten typischerweise Informationen wie Zeitstempel, IP-Adressen, Benutzeraktionen, Fehlermeldungen und andere Details über die Nutzung oder den Betrieb eines Systems. Protokolldaten werden oft zur Analyse von Systemproblemen, zur Sicherheitsüberwachung oder zur Erstellung von Leistungsberichten verwendet.
Reichweitenmessung: Die Reichweitenmessung (auch als Web Analytics bezeichnet) dient der Auswertung der Besucherströme eines Onlineangebotes und kann das Verhalten oder Interessen der Besucher an bestimmten Informationen, wie z. B. Inhalten von Webseiten, umfassen. Mit Hilfe der Reichweitenanalyse können Betreiber von Onlineangeboten z. B. erkennen, zu welcher Zeit Nutzer ihre Webseiten besuchen und für welche Inhalte sie sich interessieren. Dadurch können sie z. B. die Inhalte der Webseiten besser an die Bedürfnisse ihrer Besucher anpassen. Zu Zwecken der Reichweitenanalyse werden häufig pseudonyme Cookies und Web-Beacons eingesetzt, um wiederkehrende Besucher zu erkennen und so genauere Analysen zur Nutzung eines Onlineangebotes zu erhalten.
Standortdaten: Standortdaten entstehen, wenn sich ein mobiles Gerät (oder ein anderes Gerät mit den technischen Voraussetzungen einer Standortbestimmung) mit einer Funkzelle, einem WLAN oder ähnlichen technischen Mitteln und Funktionen der Standortbestimmung, verbindet. Standortdaten dienen der Angabe, an welcher geografisch bestimmbaren Position der Erde sich das jeweilige Gerät befindet. Standortdaten können z. B. eingesetzt werden, um Kartenfunktionen oder andere von einem Ort abhängige Informationen darzustellen.
Verantwortlicher: Als "Verantwortlicher" wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
Verarbeitung: "Verarbeitung" ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten, sei es das Erheben, das Auswerten, das Speichern, das Übermitteln oder das Löschen.
Vertragsdaten: Vertragsdaten sind spezifische Informationen, die sich auf die Formalisierung einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien beziehen. Sie dokumentieren die Bedingungen, unter denen Dienstleistungen oder Produkte bereitgestellt, getauscht oder verkauft werden. Diese Datenkategorie ist wesentlich für die Verwaltung und Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen und umfasst sowohl die Identifikation der Vertragsparteien als auch die spezifischen Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung. Vertragsdaten können Start- und Enddaten des Vertrages, die Art der vereinbarten Leistungen oder Produkte, Preisvereinbarungen, Zahlungsbedingungen, Kündigungsrechte, Verlängerungsoptionen und spezielle Bedingungen oder Klauseln umfassen. Sie dienen als rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen den Parteien und sind entscheidend für die Klärung von Rechten und Pflichten, die Durchsetzung von Ansprüchen und die Lösung von Streitigkeiten.
Zahlungsdaten: Zahlungsdaten umfassen sämtliche Informationen, die zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen zwischen Käufern und Verkäufern benötigt werden. Diese Daten sind von entscheidender Bedeutung für den elektronischen Handel, das Online-Banking und jede andere Form der finanziellen Transaktion. Sie beinhalten Details wie Kreditkartennummern, Bankverbindungen, Zahlungsbeträge, Transaktionsdaten, Verifizierungsnummern und Rechnungsinformationen. Zahlungsdaten können auch Informationen über den Zahlungsstatus, Rückbuchungen, Autorisierungen und Gebühren enthalten.