top of page

Beitragsordnung der Anbauvereinigung 

Sweet Dreams - Social Club e.V.

​

 

§ 1 Grundlage

- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder, sowie die Gebühren für den Beitritt und für die Abnahme von Cannabisblüten und Vermehrungsmaterial in gestaffelten Mengen.

- Sie kann wie in der Satzung beschrieben nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit bestimmt/geändert werden.

- Die Grundlage für diese Beitragsordnung finden sie in der aktuellsten Fassung der Vereinssatzung vom 12.08.2024.

 

​

§ 2 Solidaritätsprinzip

- Die Mitgliederbeiträge sowie die Gebühren, sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins.

- Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

- Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich über den Mitgliedsbeitrag hinaus, individuell nach den zusätzlichen Gebühren für das Vereinsmitglied.

 

 

§3 BEITRAGSZAHLUNGEN

- Die Mitgliedsbeiträge werden generell ab dem ersten Tag des aktuellen Monats für diesen erhoben. Außerdem haben die Mitglieder die Möglichkeit Ihre Mitgliedsbeiträge jährlich zu entrichten und 10 Prozent Rabatt auf den jährlichen Beitrag zu bekommen.

- Bei einem Beitritt zum Verein innerhalb eines Monats, ist der Beitrag anteilig, ab dem Tag des Beitrittsauf den aktuellen Monat bezogen zu leisten.

- Die Zahlung der Monatsbeiträge in Form des rabattierten Jahresbeitrags wird nur anteilig auf das Jahr bezogen zu bezahlen sein, wenn das Mitglied in dem laufendem Jahr beigetreten ist.

- Die Änderung des Zahlungsrhythmus innerhalb eines Jahres ist nicht zulässig.

- Sollten die Beiträge für ein Jahr in Voraus bezahlt worden sein und das Mitglied kündigt vorher ordnungsgemäß, so wird der bereits geleistete Beitrag nicht wieder ausgezahlt.

- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge und Gebühren auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

- Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail oder wahlweise Post informiert. Es wird eine Rechnung verschickt werden, welche alle rechtlichen Vorgaben erfüllt.

- Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Monats. Eine Kündigung muss bis zum 15ten des aktuellen Monats eingegangen sein.

- Erstbeiträge der Mitglieder müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme gezahlt werden.

- Der Monatsbeitrag für jedes natürliches Mitglied beträgt 15Euro.

- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht an sich befreit.

- Ab 20g monatlicher Abnahmemenge wird der monatliche Mitgliedsbeitrag mit der
Abnahmemenge verrechnet.

 

​

§ 4 Zahlungsform

- Die Gebühren können nur elektronisch per Kontoüberweisung/Kartenzahlung gezahlt werden.
- Die Mitgliedsbeiträge können nur elektronisch per Dauerauftrag oder Kontoüberweisung gezahlt werden.
- Das Vereinskonto wird jeweils auf den Rechnungen ausgewiesen sein und wird an dieser Stelle nicht genannt.

​​

​

§ 5 Gebühren

- Die Aufnahmegebühr beträgt 20 Euro.

- Die gestaffelten Beiträge können monatlich gewechselt werden.

- Pro Samen wird eine Gebühr von 6 Euro berechnet.

- Für die Pflanzenpatenschaft wird für das Mitglied ein individueller Beitrag berechnet.

- In den Gebühren ist die Mehrwertsteuer bereits inbegriffen.

- Die Gebühren für die Cannabisblüten sind wie folgt gestaffelt:​​​

Mengenstaffelung: 

   1 g – 5 g  = 9,0 €/g   /   6 g – 25 g = 8,5 €/g   /   26 g – 35 g = 8,0 €/g  /  36 g – 45 g = 7,5 €/g   /   46 g – 50 g = 7,0 €/g         

§ 6 Datenverarbeitung

- Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert und behandelt. Weitere Informationen könnt ihr unserer Datenschutzverordnung entnehmen.

​​

​

§ 7 Vereinsaustritt

- Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.

​​

​

§ 8 Inkrafttreten

- Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 17.03.2025 in Kraft.​

​​

​

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

- Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung und Beitragsordnung zu entnehmen. Die Satzung und Beitragsordnung ergänzen diese Beitrittsbedingungen.

bottom of page